AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen –
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Baumann Bauservice gegenüber ihren Auftraggebern.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
§ 2 Vertragsgrundlage
Grundlage unserer Leistungen sind:
das jeweilige Angebot
diese AGB
sowie ggf. ergänzende Vereinbarungen
Bei Bauleistungen kann ergänzend die VOB/B vereinbart werden.
§ 3 Angebot und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 8 Wochen ab Ausstellungsdatum.
Alle Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Material-, Lohn- und Energiekosten.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation (insbesondere geopolitischer Entwicklungen) behalten wir uns Preisänderungen bis zur Ausführung ausdrücklich vor.
Die im Angebot angegebenen Mengen und Werte sind unverbindliche Kalkulationsansätze. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
§ 4 Leistungsumfang
Unsere Leistungen erfolgen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ein konkreter Erfolg, insbesondere bei:
Leckortung
Schadenslokalisierung
technischen Untersuchungen
wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 5 Leckortung und Messverfahren (wichtig)
Die Durchführung von Leckortungen und Messverfahren erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik.
Aufgrund baulicher Gegebenheiten, physikalischer Einflüsse sowie verdeckt liegender Installationen (z. B. in Wänden, Estrich oder unter Bodenbelägen) kann nicht gewährleistet werden, dass jede Leckage vollständig oder eindeutig lokalisiert wird.
Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
Geringfügige Beschädigungen im Zuge der fachgerechten Durchführung können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
§ 6 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwandes.
Hierzu zählen auch:
Rüstzeiten
Fahrtzeiten
Wartezeiten
Nebenleistungen
Diese gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeiten (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2009, Az. 5 AZR 292/08).
§ 7 Abschlagszahlungen
Wir sind berechtigt, entsprechend dem Leistungsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor:
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen
weitere Leistungen einzustellen
§ 9 Versicherungsleistungen
Sofern Leistungen im Zusammenhang mit einem Versicherungsschaden erbracht werden, erfolgt die Abrechnung unabhängig von einer Kostenübernahme durch die Versicherung.
Kürzungen, Ablehnungen oder Differenzen durch Versicherungen oder sonstige Dritte gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
Zugang zu den Arbeitsbereichen gewährleistet ist
notwendige Informationen bereitgestellt werden
verdeckte Leitungen, soweit bekannt, benannt werden
Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
§ 11 Haftung
Wir haften unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 12 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei Mängeln haben wir das Recht zur Nacherfüllung.
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 14 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.